Steffen Tänzer
Rechtsanwalt
Im Zeitraum bis 2027 wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland inklusive Schenkungen bis zu 400 Milliarden Euro betragen. Die im Einzelnen zu erwartenden Erbschaften betragen laut einer DIW- Studie im Mittel rund 79.500 Euro – im obersten Fünftel der Verteilung gut 248.000 Euro, im untersten Fünftel 12.000 Euro. Die Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sei es vor oder nach dem Erbfall, verlangt nach Spezialkenntnissen im Erbrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Gleiches gilt für die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Neben allen von uns zu bearbeitenden Facetten des Erbrechts und den von Fall zu Fall angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. kooperieren wir im Bedarfsfall mit anderen beratenden Berufen, so z.B. mit Steuerberatern und Notaren.
Herr Rechtsanwalt Tänzer ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht tätig.
Seither war er in vielen hundert Fällen mit der Gestaltung von Nachfolgeregelungen für Privatpersonen, Familienunternehmen und Familien mit behinderten Menschen ebenso wie mit der Durchsetzung oder der Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen beratend, außergerichtlich oder gerichtlich befasst. Ebenso wurde er regelmäßig mit den Aufgaben eines Testamentsvollstreckers betraut. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrungen gehört er zu den anerkannten Beratern zum Erbrecht in der Region Nordsachsen.
Arbeitsverträge oder einzelne Klauseln eines Arbeitsvertrages können unwirksam sein. Wir prüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Wirksamkeit
In diesem Zusammenhang geht es um die Beurteilung des konkreten Inhalts des Arbeitsvertrages. Prüfungspunkte sind hier u.a.:
Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag: Wo liegt der Unterschied und worauf müssen Sie achten? Das Wichtigste erfahren Sie bei uns.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Schnelles Handeln ist geboten, denn es läuft eine 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Unser zentraler Tätigkeitsbereich im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzrecht. Beachtet werden müssen beispielsweise die Grundsätze des Kündigungsschutzrechts, die Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung und die Grundsätze der Betriebsratsbeteiligung.
Wir prüfen bei Streitigkeiten über den Lohn das Entstehen und die Berechnung von Lohnansprüchen bzw. Gehaltsansprüchen, sowie die Richtigkeit der Abrechnung des Lohns bzw. Gehalts.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie einen Arbeitnehmer abmahnen? Wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie von uns.
Arbeitszeugnisse sind oft Streitgegenstand zwischen Arbeitgebern und – ehemaligen – Beschäftigten. Damit das Zeugnis rechtlich keine Angriffsfläche bietet, gibt es bei der Erstellung einiges zu beachten. Wir helfen Ihnen.
Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fortbildungsvereinbarungen achten? Welche Voraussetzungen gelten? Macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn? Was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein? Wir informieren Sie!
Mutterschutz und Elternzeit – zentrale Elemente in der Planung berufstätiger junger Menschen. Sie haben Fragen oder Problem? Wir helfen gern!
Egal, ob Kündigungsschutz oder mehr Urlaub. Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Informieren Sie sich bei uns.
Von uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Betriebsübergang, Ihrem Widerspruchsrecht oder zur Wahrung von Rechten beim Unternehmenskauf.
Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.
Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.
In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.