Familienrecht

Anna Schwarz
Fachanwältin für Familienrecht

Ehe- und familienrechtliche Angelegenheiten sind naturgemäß stets besonders belastend. Die Verfahren sind meist nicht nur emotional, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auch langwierig. Nicht selten sind die Betroffenen aufgrund dieser Besonderheiten nicht in der Lage, die Auseinandersetzung vollständig zu überblicken.Damit die lange Dauer des Verfahrens nicht zu unnötigen Streitigkeiten führt, ist es wichtig, sämtliche Probleme fachlich kompetent, aber auch interessenbezogen zeitnah anzusprechen und einer Klärung zuzuführen. Nicht immer geht es allein um Scheidungen. Sind Kinder betroffen, sollte vermieden werden, dass diese, die ohnehin am meisten unter einer Trennung leiden, Teil der Streitigkeiten werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen auch während und nach der Trennung der Partner Kontakt zu haben und nicht von einem Elternteil für „Rachezwecke“ missbraucht zu werden. Die Klärung des Sorgerechtes muss dabei ebenso professionell erfolgen wie die Ermittlung der Höhe des Unterhaltes oder das Problem des Umgangs.

Neben allen von uns zu bearbeitenden Facetten des Erbrechts und den von Fall zu Fall angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. kooperieren wir im Bedarfsfall mit anderen beratenden Berufen, so z.B. mit Steuerberatern und Notaren.

Unsere Kompetenzen im Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Schwarz ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig.

Neben der Zulassung als Rechtsanwalt führt sie den von der Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehenen Titel „Fachanwältin für Familienrecht“. Die Fachanwaltschaft ist Beleg für eine durch Erfahrung und Prüfungen nachgewiesene besondere Qualifikation. Daneben ist Frau Rechtsanwältin Anna Schwarz zertifizierter Verfahrensbeistand und verfügt über eine abgeschlossene Mediationsausbildung (DAA).

Eine Scheidung ist mehr als nur das Ende einer Ehe – sie bringt oft weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen mit sich. Neben der Scheidung selbst sind Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und der Versorgungsausgleich wichtige Aspekte, die geregelt werden müssen. Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent durch diesen Prozess und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und alle Scheidungsfolgen klar und rechtssicher geklärt werden.

Ein Ehevertrag schafft klare Verhältnisse – für heute und für die Zukunft. Ob vor der Hochzeit oder während der Ehe: Mit einem individuell gestalteten Vertrag regeln Sie Vermögensaufteilung, Unterhalt und andere wichtige Punkte rechtssicher und maßgeschneidert.

Trennung und Scheidung haben oft steuerliche Auswirkungen, z. B. bei der Änderung der Steuerklasse oder beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Wir helfen Ihnen, steuerrechtliche Fragen zu klären und mögliche Vorteile zu nutzen.

Die Aufteilung von Vermögen nach einer Trennung kann komplex sein. Ob Immobilien, Bankguthaben oder Schulden – wir unterstützen Sie dabei, eine faire und rechtssichere Lösung zu finden, die Ihre Interessen wahrt.

Nach Trennung oder Scheidung ist oft eine Neuausrichtung des Vermögens nötig. Wir beraten Sie umfassend bei der Verwaltung, Aufteilung und strategischen Neustrukturierung Ihrer Vermögenswerte – für eine sichere finanzielle Zukunft.

Immobilien werfen bei einer Scheidung oft viele Fragen auf: Verkauf, Übertragung oder gemeinsame Nutzung? Wir helfen Ihnen, klare Lösungen zu finden und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Bei Trennung oder Scheidung stehen die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei der Regelung der elterlichen Sorge und der Gestaltung eines fairen Umgangsrechts – einfühlsam und lösungsorientiert.

Ob Fragen zur Vaterschaft, Namensgebung oder rechtlicher Vertretung – das Abstammungsrecht regelt entscheidende Aspekte der Eltern-Kind-Beziehung.

Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Bei Streitigkeiten über die Nutzung und Zuweisung der Ehewohnung oder die Verteilung des Hausrats sorgen klare rechtliche Regelungen für eine faire Lösung.

Eine klare Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung schafft Sicherheit und vermeidet spätere Konflikte. Sie regelt wichtige Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht verbindlich und individuell.

Trennung und Scheidung können Auswirkungen auf Unternehmensanteile, Geschäftsführungsrechte oder Verträge haben. Wir klären, wie familiäre Veränderungen rechtssicher in bestehende gesellschaftsrechtliche Strukturen integriert werden können.

Auch ohne Trauschein können rechtliche Fragen zu Vermögen, Unterhalt oder gemeinsamen Kindern entstehen. Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit und verhindern Streitigkeiten im Trennungsfall.

Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich zu lösen. In einem geschützten Rahmen erarbeiten die Beteiligten einvernehmliche Lösungen – schnell, kostengünstig und nachhaltig.

Ein Verfahrensbeistand vertritt im familiengerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes. Ziel ist es, die Wünsche und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und dem Gericht eine kindgerechte Perspektive zu vermitteln.

Unser Honorar: Wie teuer wird es?

Erstberatung

Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.

Gesetzliche Gebühren

Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.

Vergütungsvereinbarung

In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.