Steffen Tänzer
Rechtsanwalt
Ob Unfall, Autokauf oder Geschwindigkeitsübertretung, ob Alkohol- oder Drogenfahrt, Unfallflucht oder Schmerzensgeld – das deutsche Verkehrsrecht und die damit verbundenen Nebengebiete sind eine Spezialmaterie, die viele Rechtsgebiete umfasst.
Bei einem un- oder nur teilverschuldeten Unfall stehen Ihnen mehr Rechte und Ansprüche zu, als Sie glauben oder Ihnen die gegnerische Versicherung häufig zugestehen will. Und auch Bußgeldbescheide mit Flensburg- Punkten und Fahrverboten müssen nach einem Verkehrsverstoß nicht das Ende der Fahnenstange sein. Ganz gleich, welche verkehrsrechtliche Frage Sie haben oder welches Problem Sie lösen müssen – wir prüfen alle Möglichkeiten und empfehlen ein maßgeschneidertes Vorgehen.
Neben allen von uns zu bearbeitenden Facetten des Erbrechts und den von Fall zu Fall angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. kooperieren wir im Bedarfsfall mit anderen beratenden Berufen, so z.B. mit Steuerberatern und Notaren.
Herr Rechtsanwalt Tänzer ist seit vielen Jahren bundesweit sowohl außergerichtlich als auch als Prozessanwalt mit den unterschiedlichen Facetten des Verkehrs- und Unfallrechtes sowie allen Fragen des Verkehrsstrafrecht und von Bußgeld- und Führerscheinsachen befasst.
Arbeitsverträge oder einzelne Klauseln eines Arbeitsvertrages können unwirksam sein. Wir prüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Wirksamkeit
In diesem Zusammenhang geht es um die Beurteilung des konkreten Inhalts des Arbeitsvertrages. Prüfungspunkte sind hier u.a.:
Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag: Wo liegt der Unterschied und worauf müssen Sie achten? Das Wichtigste erfahren Sie bei uns.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Schnelles Handeln ist geboten, denn es läuft eine 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Unser zentraler Tätigkeitsbereich im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzrecht. Beachtet werden müssen beispielsweise die Grundsätze des Kündigungsschutzrechts, die Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung und die Grundsätze der Betriebsratsbeteiligung.
Wir prüfen bei Streitigkeiten über den Lohn das Entstehen und die Berechnung von Lohnansprüchen bzw. Gehaltsansprüchen, sowie die Richtigkeit der Abrechnung des Lohns bzw. Gehalts.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie einen Arbeitnehmer abmahnen? Wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie von uns.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie einen Arbeitnehmer abmahnen? Wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie von uns.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie einen Arbeitnehmer abmahnen? Wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie von uns.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie einen Arbeitnehmer abmahnen? Wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie von uns.
Arbeitszeugnisse sind oft Streitgegenstand zwischen Arbeitgebern und – ehemaligen – Beschäftigten. Damit das Zeugnis rechtlich keine Angriffsfläche bietet, gibt es bei der Erstellung einiges zu beachten. Wir helfen Ihnen.
Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fortbildungsvereinbarungen achten? Welche Voraussetzungen gelten? Macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn? Was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein? Wir informieren Sie!
Mutterschutz und Elternzeit – zentrale Elemente in der Planung berufstätiger junger Menschen. Sie haben Fragen oder Problem? Wir helfen gern!
Egal, ob Kündigungsschutz oder mehr Urlaub. Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Informieren Sie sich bei uns.
Von uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Betriebsübergang, Ihrem Widerspruchsrecht oder zur Wahrung von Rechten beim Unternehmenskauf.
Von uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Betriebsübergang, Ihrem Widerspruchsrecht oder zur Wahrung von Rechten beim Unternehmenskauf.
Von uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Betriebsübergang, Ihrem Widerspruchsrecht oder zur Wahrung von Rechten beim Unternehmenskauf.
Von uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Betriebsübergang, Ihrem Widerspruchsrecht oder zur Wahrung von Rechten beim Unternehmenskauf.
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Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.
Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.
In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.